Sein Vermögen auf Mallorca an die Kinder weiterzugeben ist heute günstiger als in fast ganz Spanien: Seit dem 25. Juli 2025 sind sowohl Erbschaften als auch Schenkungen von Eltern an Kinder bei der balearischen Erbschaft- und Schenkungsteuer (der spanischen Impuesto de Sucesiones y Donaciones) zu 100% begünstigt. Entscheidend ist nicht mehr, wie viel man zahlt, sondern wann man überträgt —zu Lebzeiten oder von Todes wegen— und wie man minderjährige Kinder mit Testament und Lebensversicherung schützt. Eine gute Planung erspart steuerliche Überraschungen und Streit zwischen Geschwistern.

Was bedeutet es, die Vermögensübergabe an die Kinder zu planen?

Zu planen, wie Sie Ihr Vermögen an Ihre Kinder weitergeben, bedeutet, noch zu Lebzeiten zu ordnen, auf welche Weise Ihre Vermögenswerte —das Wohnhaus, die Ersparnisse, die Anlagen oder ein Unternehmen— mit möglichst geringer Steuerlast und möglichst wenig Konflikt an sie übergehen. Es geht um drei Entscheidungen: was übertragen wird, wann es geschieht und wie man die Kinder schützt, solange sie noch minderjährig sind.

Wenn sich eine Familie in Palma zum ersten Mal zusammensetzt, um darüber zu sprechen, kommt fast immer derselbe Satz: „Ein Testament machen wir schon noch irgendwann.“ Und dieses „irgendwann“ ist genau das Problem. Sein Vermögen an die Kinder weiterzugeben ist keine Formalität in letzter Minute, sondern eine Strategie, die man mit Jahren Vorlauf aufbaut. Der Unterschied zwischen einem sauberen Vorgehen und Improvisation kann ein Haus sein, das nur zur Hälfte verkauft wird, zerstrittene Geschwister oder Steuern, die man hätte vermeiden können.

Hier liegt der Kern: Auf den Balearen sind die steuerlichen Kosten einer Übertragung an die Kinder heute minimal, deshalb verschiebt sich der Fokus auf das, was wirklich zählt —Kontrolle, Liquidität und der Schutz der Minderjährigen—. Als unabhängiger Finanzberater auf Mallorca ordnen wir das Ganze, nicht ein einzelnes loses Stück: Deshalb ist dies Teil der familiären Vermögensplanung und nicht bloß ein Formular, das man ausfüllt.

Sollte man das Vermögen den Kindern vererben oder zu Lebzeiten verschenken?

Das hängt von Ihrem Alter ab, von der Größe Ihres Vermögens und davon, ob Ihre Kinder das Geld jetzt brauchen. Auf den Balearen gilt die Begünstigung von 100% sowohl für die Erbschaft als auch für die Schenkung, sodass die Steuer kaum noch entscheidet: Schwerer wiegen die Kontrolle, die Sie behalten möchten, die Liquidität, die Sie benötigen, und die Wertzuwächse, die manche Vermögenswerte mit sich bringen.

FaktorErbschaft (beim Tod)Schenkung zu Lebzeiten
Wann die Kinder es erhaltenBeim TodWenn Sie es entscheiden
Erbschaft-/Schenkungsteuer auf den Balearen 2026100% begünstigt (Gruppen I und II)100% begünstigt seit Juli 2025
Kontrolle über das GutSie behalten sie bis zuletztSie geben sie mit der Schenkung ab
Wertzuwachs in Ihrer Einkommensteuer (IRPF)Fällt keiner anJa, außer bei la definición
FormalitätTestamentÖffentliche Urkunde bei Immobilien

Die Schenkung zu Lebzeiten hat einen emotionalen und praktischen Vorteil: Sie helfen Ihren Kindern, wenn sie es am meisten brauchen —die Anzahlung für eine Wohnung, die Gründung eines Unternehmens— und erleben das Ergebnis mit. Das Risiko besteht darin, zu früh alles abzugeben und selbst ohne Polster dazustehen. Die Erbschaft bewahrt Ihnen die Kontrolle bis zuletzt, löst aber keine gegenwärtigen Bedürfnisse. Die richtige Antwort lautet fast nie „alles auf einmal“: Meist ist es ein gemischter, gestaffelter Plan.

Wie viel zahlen Kinder für eine Erbschaft auf den Balearen im Jahr 2026?

Im Jahr 2026 zahlen Kinder, die auf den Balearen von ihren Eltern erben, praktisch nichts an Erbschaftsteuer: Das balearische Recht gewährt eine Begünstigung von 100% der Steuerschuld für die Gruppen I und II (Nachkommen, Vorfahren und Ehegatte). Dennoch muss die Selbstveranlagung innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesfall bei der Balearischen Steuerbehörde (ATIB) eingereicht werden.

Diese Begünstigung —durch das Gesetz 6/2025 der autonomen Region gefestigt— macht die Balearen zu einer der günstigsten Regionen Spaniens für das Erben innerhalb der engsten Familie. Hinzu kommt die Ermäßigung für die Hauptwohnung: Bis zu 270.151,20 € des Immobilienwerts bleiben steuerfrei, wenn die Erben das Haus zehn Jahre lang behalten.

Allerdings erbt nicht jeder mit der vollen Begünstigung von 100%. Geschwister und Seitenverwandte (Gruppe III) haben eine geringere Begünstigung —von 60% oder 35% je nach Fall— und entfernte Verwandte oder Familienfremde (Gruppe IV) haben gar keine regionale Begünstigung. Und Achtung bei einem Detail, das viele internationale Familien der Insel betrifft: Wenn der Erbe oder der Verstorbene nicht in der EU ansässig ist, ist die automatische Anwendung der balearischen Vorschriften nicht garantiert. Ein solcher Fall gehört vorher geprüft, nicht hinterher.

Wie werden Geldschenkungen von Eltern an Kinder auf den Balearen besteuert?

Seit dem 25. Juli 2025 sind Geldschenkungen von Eltern an Kinder auf den Balearen zu 100% der Steuerschuld begünstigt, ohne Betragsgrenze und unabhängig vom Verwendungszweck: die Anzahlung für eine Wohnung, die Bezahlung eines Studiums oder eine erste Starthilfe. Die Einreichung der Selbstveranlagung bleibt Pflicht, auch wenn der zu zahlende Betrag null ist.

Zwei praktische Vorsichtsmaßnahmen. Wenn Sie Geld schenken, tun Sie es per Banküberweisung und hinterlassen Sie eine Spur zur Herkunft der Mittel —die Steuerbehörde kann danach fragen—. Wenn Sie eine Immobilie schenken, ist eine öffentliche Urkunde vor einem Notar erforderlich, und der erklärte Wert sollte den Referenzwert des Katasters zuzüglich 20% nicht überschreiten, um die Abzugsfähigkeit nicht zu verlieren. Wenn Sie Ihre Kinder bei einem konkreten langfristigen Ziel begleiten möchten, etwa dem Studium, ist es sinnvoll, die Schenkung mit einem strukturierten Plan zu verbinden; das erläutern wir im Leitfaden wie Sie für die Ausbildung Ihrer Kinder sparen.

Was ist die mallorquinische la definición und wie spart sie Steuern bei der Vermögensübergabe an die Kinder?

La definición (eine balearische Erbschaftsvereinbarung) ist ein Erbvertrag des balearischen Zivilrechts, bei dem ein Kind zu Lebzeiten der Eltern Vermögen erhält und im Gegenzug auf seinen künftigen legítima (den gesetzlichen Pflichtteil, der den Kindern vorbehalten ist) verzichtet. Ihr großer steuerlicher Vorteil: Der übertragende Elternteil versteuert den Wertzuwachs nicht in seiner Einkommensteuer (IRPF) —etwas, das eine gewöhnliche Schenkung einer im Wert gestiegenen Immobilie sehr wohl auslöst.

Es handelt sich um eine fast ausschließlich auf Mallorca und Menorca vorkommende Rechtsfigur, sehr wirkungsvoll für jeden, der ein Wohnhaus besitzt, das stark im Wert gestiegen ist. Bei einer gewöhnlichen Schenkung würde die Differenz zwischen dem einstigen Kaufpreis und dem heutigen Wert als Wertzuwachs in Ihrer Einkommensteuererklärung besteuert —so wie es das Einkommensteuergesetz regelt—. Mit la definición tritt dieser Wertzuwachs nicht zutage, und das Kind erhält das Gut mit einer Behandlung, die der einer Erbschaft gleichgestellt ist. Sie wird in einer öffentlichen Urkunde formalisiert und sollte mit Bedacht geplant werden, denn sie bedeutet den Verzicht auf künftige Erbrechte und unterliegt Missbrauchsregeln, wenn das Kind das Gut in den ersten fünf Jahren verkauft.

Hier lohnt es sich, an den legítima zu erinnern: den Teil der Erbschaft, den das Gesetz zwingend den Kindern vorbehält. Auf Mallorca beträgt er ein Drittel des Nachlasses, wenn es vier Kinder oder weniger gibt, und die Hälfte, wenn es mehr als vier sind. Dieses Wissen ist es, das eine Aufteilung erlaubt, ohne jemanden aus Versehen zu übergehen oder einer Anfechtung Tür und Tor zu öffnen.

Wie schützt man minderjährige Kinder, wenn die Eltern versterben?

Wenn die Kinder minderjährig sind, genügt es nicht, das Vermögen geordnet zu hinterlassen: Man muss entscheiden, wer sich um sie kümmert und wer ihr Geld verwaltet, bis sie erwachsen sind. Das regelt man mit einem Testament und einer Lebensversicherung, die der Familie im schlimmsten Moment sofortige Liquidität verschafft.

  1. Ein Testament errichten und einen Vormund für die minderjährigen Kinder benennen.
  2. Falls gewünscht, einen vom Vormund getrennten Verwalter des Vermögens bestimmen.
  3. Eine Lebensversicherung abschließen, die den Lebensstandard und die Ausbildung der Kinder abdeckt.
  4. Die Begünstigten von Versicherungen und Plänen bei jeder Änderung der familiären Situation überprüfen.
  5. Den Plan nach jeder Geburt, Trennung oder größeren Anschaffung aktualisieren.

Der Grund dahinter ist wirtschaftlicher Natur. Laut dem Bericht Die Kosten der Kindererziehung von Save the Children kostet die Erziehung eines Kindes im Durchschnitt rund 758 € im Monat —nahezu 9.100 € im Jahr—, und diese Zahl verschwindet nicht, wenn die Eltern fehlen. Eine richtig bemessene Lebensversicherung ist das, was verhindert, dass zusätzlich zu einem Verlust auch noch ein Geldproblem für die Familie entsteht.

Wann ist es NICHT ratsam, das Vermögen zu Lebzeiten an die Kinder zu verschenken?

Zu Lebzeiten zu schenken ist nicht immer die beste Idee, auch wenn es steuerlich günstig ist. Es gibt Situationen, in denen es sich lohnt, zu bremsen:

In diesen Fällen ist es oft besser, zu warten, von Todes wegen zu übertragen oder mehrere Formen zu kombinieren. Bevor Sie ein großes Vermögen bewegen, fügt sich eine solche Entscheidung in Ihre Gesamtplanung ein —einschließlich der Ihres eigenen Ruhestands auf Mallorca— und sollte nicht isoliert getroffen werden.

FAQ — Vermögen an die Kinder vererben

Wie viel zahlen Kinder 2026 dafür, auf den Balearen von ihren Eltern zu erben?

Praktisch nichts. Das balearische Recht begünstigt die Erbschaftsteuerschuld für Kinder (Gruppen I und II) zu 100%, sodass die tatsächliche Besteuerung null beträgt. Es ist Pflicht, die Selbstveranlagung innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesfall bei der ATIB einzureichen, um die Begünstigung anwenden zu können.

Ist es besser, den Kindern das Geld zu Lebzeiten zu schenken oder es ihnen auf Mallorca zu vererben?

Auf den Balearen sind beide Optionen zu 100% begünstigt, sodass die Steuer kaum entscheidet. Zu Lebzeiten zu schenken hilft den Kindern, wenn sie es brauchen, gibt aber die Kontrolle ab und kann Einkommensteuer auslösen, wenn es sich um eine im Wert gestiegene Immobilie handelt. Die Erbschaft bewahrt Ihnen die Kontrolle bis zuletzt. Üblich ist ein gemischter, auf jede Familie zugeschnittener Plan.

Was ist der legítima und kann ich ein Kind von der Erbschaft ausschließen?

Der legítima ist der Teil der Erbschaft, den das Gesetz zwingend den Kindern vorbehält. Auf Mallorca entspricht er einem Drittel des Nachlasses, wenn es vier Kinder oder weniger gibt, und der Hälfte, wenn es mehr als vier sind. Sie können ein Kind nicht ohne seinen legítima lassen, außer in den gesetzlich festgelegten Fällen der Enterbung, die sehr eng gefasst sind.

Muss ich eine Geldschenkung von Eltern an Kinder erklären, auch wenn sie zu 100% begünstigt ist?

Ja. Obwohl eine Schenkung von Eltern an Kinder auf den Balearen seit Juli 2025 zu 100% begünstigt ist und nichts zu zahlen ist, bleibt die Pflicht bestehen, die Selbstveranlagung der Steuer einzureichen. Zudem empfiehlt es sich, die Geldschenkung per Überweisung zu formalisieren und die Herkunft der Mittel zu belegen.

Was geschieht mit dem Vermögen, wenn beide Eltern sterben und die Kinder minderjährig sind?

Gibt es kein Testament, entscheidet ein Richter, wer der Vormund wird und wie das Vermögen bis zur Volljährigkeit verwaltet wird —ein langwieriger Prozess ohne Ihr Zutun. Deshalb ist es entscheidend, im Testament den Vormund und einen vertrauenswürdigen Verwalter festzulegen und über eine Lebensversicherung zu verfügen, die der Familie sofortige Liquidität verschafft.

Möchten Sie Ihr Vermögen mit möglichst geringer Steuerlast an Ihre Kinder weitergeben?

Sein Vermögen auf Mallorca gut geplant an die Kinder weiterzugeben ist der Unterschied zwischen einer sorgenfreien Familie und einem geerbten Problem. Wenn Sie Erbschaft, Schenkungen und den Schutz der Minderjährigen mit Augenmaß und ohne zu viel zu zahlen ordnen möchten, sprechen wir miteinander. Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich: Rufen Sie uns unter 660 845 921 an oder schreiben Sie uns über die Kontaktseite.

Dieser Inhalt dient nur zur Orientierung und ersetzt keine persönliche Finanz- und Steuerberatung. Die Steuervorschriften ändern sich und jede familiäre Situation ist anders.

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